Binationale Projekte – Deutschland & Japan

In den vergangenen Jahren wurden nach und nach viele binationale Mediationsprojekte ins Leben gerufen.

Wir möchten alle interessierten Mediatoren, Richterinnen, Rechtsanwälte sowie Behördenvertreter herzlich einladen, sich am Ausbau und der Vertiefung des Austausches zu beteiligen.

Deutsch-Japanische Mediationsprojekt

Im Mai 2017 waren Christoph C. Paul und Christian von Baumbach für MiKK e.V. in Japan und haben den langjährigen Austausch weiter vertieft. Es gab intensive Gespräche über die gemeinsame elterliche Sorge. In Japan gibt es (noch) keine gemeinsame Sorge außerhalb der Ehe und die Japaner waren sehr interessiert, von den deutschen Möglichkeiten zu erfahren.

Der Deutsch-Japanische Mediationsaustausch existiert seit vielen Jahren. 2015 war eine Gruppe japanischer Anwältinnen und Mediatoren das erste Mal zu Besuch bei MiKK.

Die Japanerinnen kamen als Delegierte der Japanischen Bar Association und der Japanischen Arbitration Association auf Initiative des japanischen Außenministeriums nach Berlin. Zweck der Reise war ein Erfahrungsaustausch. Japan ist am 01.04.2014  als Signatarstaat dem HKÜ, dem Haager Kindesentführungsübereinkommen, beigetreten.

Aufgrund einer langen Tradition von konsensualen Verfahren ist der Begriff der Mediation in Japan sehr bekannt. Allerdings mehr in Form und Ausprägung einer Schlichtung. Die bisher übliche Mediation in Familiensachen findet nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens statt. Dem streitentscheidenden Richter assistieren zwei Laienmediatoren. Kommt mit ihrer Hilfestellung keine konsensuale Lösung zwischen den Beteiligten zustande, verbleibt es bei der obrigkeitlichen Entscheidung durch den Richter. Auch in diesen Verfahren ist der ausgeprägte kulturelle Aspekt zu berücksichtigen, „das Gesicht nicht zu verlieren“. Obrigkeitliche, gerichtliche Entscheidungen haben jedoch eine relativ hohe Akzeptanz.

Japanische Anwältinnen und Mediatorinnen bei MiKK e. V.