Häufige Fragen

Was kostet eine Mediation und wer trägt sie?

Die Kosten des Mediationsverfahrens, einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten der Parteien und Mediatoren, werden von den Eltern übernommen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein solches Mediationsverfahren i.d.R. erheblich unter den Kosten für ein Gerichtsverfahren liegen und Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Regelung für alle relevanten Themen erarbeiten können, so dass weitere Gerichtsverfahren entbehrlich würden.

Die Abrechnung erfolgt pro Stunde direkt mit den Mediatoren.

Der Satz liegt derzeit bei ca. 100,- bis 130,- € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Mediator und Stunde.

In einem laufenden HKÜ-Verfahren können Kosten der Mediation vom Bundesamt für Justiz übernommen werden, wenn einem oder beiden Elternteilen Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Bitte treten Sie mit uns für genauere Informationen in Kontakt.

In Berlin können die Kosten derzeit unter Umständen vom Projekt BIGFAM übernommen werden, wenn einem oder beiden Elternteilen Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Nähere Informationen auch unter: www.big-familienmediation.de

Wie lange dauert eine Mediation?

Die Dauer einer Mediation hängt von der Anzahl und dem Eskalationsgrad der zu klärenden Themen sowie von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Bei einem Kindesentführungsfall rechnen wir in der Regel mit 10-15 Stunden, die kompakt an zwei bis drei Tagen stattfinden.

Wie kommen die Kinder in der Mediation zu Wort?

Die betroffenen Kinder werden in jeder Mediation gehört – je nach Alter können die Kinder direkt miteinbezogen werden oder durch verschiedene Methoden indirekt zu Wort kommen. Familienmediation ist stets auf das Kindeswohl fokussiert.

Muss das gerichtliche Verfahren während der grenzüberschreitenden Mediation ruhen?

Während des Mediationsverfahrens können und sollen die Eltern in grenzüberschreitenden Fällen nach wie vor ihre beratenden Anwälte in Anspruch nehmen. In Kindesentführungsfällen muss das gerichtliche Verfahren während der Mediation nicht ruhen – anders als sonst in der Mediation üblich. Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es sogar wichtig, die telefonische und sonstige Erreichbarkeit der beratenden Rechtsanwälte sicherzustellen, damit die Eltern beide die Gelegenheit haben, sich während des laufenden Mediationsverfahrens jederzeit beraten zu lassen.