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MiKK ist eine international anerkannte, unabhängige NGO, die seit 20 Jahren ihre Expertise im Bereich der grenzüberschreitenden Familienmediation und der internationalen Mediationsausbildung Eltern und Interessierten zur Verfügung stellt.
Die komplette 50-stündige Ausbildung findet jährlich in Berlin in deutscher und englischer Sprache statt, sowie international in Japan und Singapur. Für MiKK-Mediatoren werden regelmäßig Fortbildungen und Webinare angeboten. MiKK hat (von der EU kofinanzierte) Fortbildungen mit MiKK-Mediatoren in verwandten Bereichen (z.B. Voice of the Child in Mediation) konzipiert und erfolgreich durchgeführt. MiKK bietet kürzere Workshops über grenzüberschreitende Familienmediation (CBFM) auch für andere Institutionen wie die Europäische Rechtsakademie (ERA) und das Europäische Netzwerk für justizielle Ausbildung (EJTN) an. Seit 2004 hat MiKK Workshops und Schulungen für Akteure in über 20 Ländern durchgeführt.
MiKK Fortbildung zur grenzüberschreitenden Familienmediation (CBFM) Modul 1 (von 2 Modulen)
Freitag, 24. März – Sonntag, 26. März 2023 in Berlin
Modul 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden!
Die 50-stündige MiKK-Fortbildung, bestehend aus Modul 1 (20 Stunden) und Modul 2 (30 Stunden), zielt darauf ab, praktizierende Familienmediator:innen für die Mediation in Fällen grenzüberschreitender Familienkonflikte, einschließlich Mediationen bei internationaler Kindesentführung sowie bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, zu qualifizieren. In der Fortbildung werden die relevanten rechtlichen Aspekte von internationalen Familienkonflikten, Unterschiede in der nationalen Familiengesetzgebung, die Haager Konventionen von 1980 und 1996, die Brüssel IIa Verordnung und die neue Brüssel II b (Recast) Verordnung vorgestellt, die im August 2022 in Kraft tritt. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Gerichte in allen Fällen, die Kinder betreffen, insbesondere in internationalen Kindesentführung, Mediation in Betracht ziehen Den Teilnehmer:innen werden Tools und Methoden für die Mediation in Fällen mit hohem Konfliktpotential vermittelt, immer mit dem Ziel, das Wohl des Kindes zu wahren.
Zentrale Themen in diesem Training sind u.a.: Kultur und Konflikt, Zweisprachigkeit und Mediation, Richtlinien zur Co-Mediation, die Stimme des Kindes in der Mediation und Online Mediation. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmer:innen betrachten wir die Herausforderungen der Mediation im interkulturellen Kontext. Das Training nutzt eine Vielzahl von Unterrichtsformaten, darunter Input-Vorträge, Kleingruppenarbeit, Diskussionen und Filmmaterial. Fallstudien und Rollenspiele bilden einen integralen Bestandteil des Kurses. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt dieser Fortbildung.
Ein Team von internationalen, multidisziplinären Trainer:innen, die Expert:innen auf ihrem jeweiligen Gebiet sind und über extensive praktische Erfahrungen verfügen, leiten diese hoch interaktive Fortbildung, die darauf abzielt, internationale Mediator:innen mit dem erforderlichen Wissen und den notwendigen Fähigkeiten auszustatten, um komplexe grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten zu mediieren.
Programm & Registration (hier klicken)
Rabatte und Förderungen:
- Frühbucherrabatt: Bis zum 15. Januar 2023!
- Gebühr für förderungsfähige Länder*: Für qualifizierte Mediatoren verfügbar (Liste förderungsfähiger Länder)
- Diese Fortbildung wird in mehreren Bundesländern für den Bildungsurlaub anerkannt. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen wünschen.
- Für ausgebildete Mediator:innen aus ausgewählten EU-Ländern steht eine begrenzte Anzahl von kostenfreien (EU-kofianzierten) Plätzen für die CBFM-Fortbildung zur Verfügung (siehe Formular hinten im Programm).
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldungsformular aus und schicken es an MiKK zurück.
MiKK Fortbildung zur grenzüberschreitenden Familienmediation (CBFM) Modul 2 (von 2 Modulen)
Donnerstag, 22. Juni – Sonntag, 25. Juni 2023 in Berlin
Modul 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden!
Die 50-stündige MiKK-Fortbildung, bestehend aus Modul 1 (20 Stunden) und Modul 2 (30 Stunden), zielt darauf ab, praktizierende Familienmediator:innen für die Mediation in Fällen grenzüberschreitender Familienkonflikte, einschließlich Mediationen bei internationaler Kindesentführung sowie bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, zu qualifizieren. In der Fortbildung werden die relevanten rechtlichen Aspekte von internationalen Familienkonflikten, Unterschiede in der nationalen Familiengesetzgebung, die Haager Konventionen von 1980 und 1996, die Brüssel IIa Verordnung und die neue Brüssel II b (Recast) Verordnung vorgestellt, die im August 2022 in Kraft tritt. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Gerichte in allen Fällen, die Kinder betreffen, insbesondere in internationalen Kindesentführung, Mediation in Betracht ziehen.
Den Teilnehmer:innen werden Tools und Methoden für die Mediation in Fällen mit hohem Konfliktpotential vermittelt, immer mit dem Ziel, das Wohl des Kindes zu wahren. Zentrale Themen in diesem Training sind u.a.: Kultur und Konflikt, Zweisprachigkeit und Mediation, Richtlinien zur Co-Mediation, die Stimme des Kindes in der Mediation und Online Mediation. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmer:innen betrachten wir die Herausforderungen der Mediation im interkulturellen Kontext. Das Training nutzt eine Vielzahl von Unterrichtsformaten, darunter Input-Vorträge, Kleingruppenarbeit, Diskussionen und Filmmaterial. Fallstudien und Rollenspiele bilden einen integralen Bestandteil des Kurses. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt dieser Fortbildung.
Ein Team von internationalen, multidisziplinären Trainer:innen, die Expert:innen auf ihrem jeweiligen Gebiet sind und über extensive praktische Erfahrungen verfügen, leiten diese hoch interaktive Fortbildung, die darauf abzielt, internationale Mediator:innen mit dem erforderlichen Wissen und den notwendigen Fähigkeiten auszustatten, um komplexe grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten zu mediieren.
Programm & Registration (hier klicken)
Rabatte und Förderungen:
- Frühbucherrabatt: Bis zum 31. März 2023!
- Gebühr für förderungsfähige Länder*: Für qualifizierte Mediatoren verfügbar (Liste förderungsfähiger Länder)
- Diese Fortbildung wird in mehreren Bundesländern für den Bildungsurlaub anerkannt. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen wünschen.
- Für ausgebildete Mediator:innen aus ausgewählten EU-Ländern steht eine begrenzte Anzahl von kostenfreien (EU-kofianzierten) Plätzen für die CBFM-Fortbildung zur Verfügung (siehe Formular hinten im Programm).
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldungsformular aus und schicken es an MiKK zurück.
Cross-Border Family Mediation (CBFM) Training English in Berlin
MiKK Fortbildungsseminar für Verfahrensbeistände: Verfahrensbeistandschaft in internationalen Kindesentführungsverfahren nach dem HKÜ
Neue Termine werden bald bekannt gegeben!
In internationalen Kindesentführungsverfahren nach dem 1980 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) sind die Anforderungen an Verfahrensbeistände hoch und spezifisch. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Kindschaftsverfahren: Nicht das Kindeswohl sondern die Rückführung des Kindes nach erfolgter Entführung oder Zurückhaltung durch einen Elternteil steht im Vordergrund des Gerichtsverfahrens. Dieser Umstand erfordert einen anderen Umgang u.a. damit, worüber das Kind informiert wird, wie viel Zeit zur Verfügung steht und in welcher Sprache mit dem Kind und den Eltern kommuniziert werden kann, wie im Sinne des Kindes auf eine Einigung der Eltern hingewirkt werden kann.
Die Zahl von Kindesentführungen und damit auch von Bestellungen von Verfahrensbeiständen in HKÜ-Verfahren nimmt stetig zu. Hier braucht es spezialisierte Verfahrensbeistände.
Ziel dieses 2-tägigen Seminars ist es daher, sowohl die rechtlichen Besonderheiten dieser komplexen Verfahren herauszuarbeiten, die Anforderungen an die Praxis der Verfahrensbeiständen zu formulieren und zu vermitteln, die Möglichkeiten von Mediation in diesen Verfahren kennenzulernen, sowie sich in Kleingruppenarbeit, in interaktiven Übungen und Rollenspielen gezielt auf die Übernahme solcher Fälle vorzubereiten.
Die Fortbildung richtet sich an Verfahrensbeistände, insbesondere an Verfahrensbeistände mit Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Für das Seminar wird keine Teilnahmegebühr erhoben, da das Seminar vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert wird. Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist begrenzt.