Sponsoring von Mediationen bei Kindesentführungen
für Eltern, die sich keine Mediation leisten können
Die Zahl binationaler Paare und Ehen steigt erfreulicherweise immer weiter an. Leider kommt es jedoch auch immer wieder und immer häufiger zu Konflikten zwischen den Eltern nach Trennung und Scheidung. Die Kinder stehen dabei oft im Mittelpunkt. Eskaliert ist der Konflikt, wenn ein Elternteil ohne Wissen und Einwilligung des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind das Land verlässt und in sein/ihr Heimatland zurückkehrt. Im Jahr 2008 wurden allein in Deutschland 527 solcher grenzüberschreitenden Kindesentführungen gezählt. In einem solchen Fall ist das Vertrauen zwischen den Eltern nachhaltig gestört und die Ängste um das Kind sowie die Angst, das Kind ganz zu verlieren, dominieren die Gefühle und das Verhalten. Auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) sind die Gerichte in solchen Fällen aufgerufen innerhalb von 6 Wochen einen Beschluss zu erlassen. Das geschieht auch. In diesen Gerichtsverfahren ist jedoch allein Thema, ob das Kind in das Heimatland zurückkehrt oder im jetzigen Aufenthaltsland bleibt. Fragen wie der Kontakt zum jeweils anderen Elternteil gestaltet werden soll, Fragen nach der Rolle der anderen Kultur im Leben des Kindes, nach Entscheidungen bezüglich Schule, Gesundheit und Religion werden dabei noch nicht einmal thematisiert. Hier bietet eine Mediation bei hochqualifizierten Familienmediatoren die große Chance (Erfolgsfaktor: 8 von 10 Mediationen führen nachhaltig zur Befriedung), den Konflikt zu bearbeiten und eine Lösung im Sinne des gemeinsamen Kindes zu erarbeiten.
Die Mediatorenteams setzen sich wie folgt zusammen: ein Mann und eine Frau, eine/r mit juristischem und eine/r mit psychosozialem Berufshintergrund; ferner sind beide Sprachen und Kulturen der Eltern vertreten. Seit 2002 bieten wir Beratung für Eltern in diesen dramatischen Lebenssitutionen an; wir beraten Rechtsanwälte und Richterinnen und kooperieren eng mit der Zentralen Behörde und dem Bundesministerium der Justiz. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass eine Mediation die bessere, wenn nicht gar die beste Alternative zum Gerichtsverfahren ist. Oft können sich die Eltern eine solche Mediation jedoch nicht leisten. Der Staat bewilligt zwar eine Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren, aber eine Beteiligung an den Kosten für eine Mediation, die alle weiteren Gerichtverfahren überflüssig machen würde, übernimmt der Staat (bisher) nicht. Bitte helfen Sie den Eltern eine für sich und ihr Kind optimale Lösung in dieser schwierigen Situation zu finden. Bitte spenden Sie für Eltern, die sich eine solche Vermittlung nicht leisten können – damt nicht die Höhe des Einkommens darüber entscheidet, ob ein Kind in jahrelangen Streits zwischen den Eltern verunsichert und zerrieben wird.
Sie können dieses Projekt auf zwei Wegen unterstützen:
• Sie spenden uns einen Ihnen genehmen Geldbetrag, und MiKK investiert diesen in die Projekte.
• Zielgerichteter auf das beschriebene Projekt können Sie auch eine Patenschaft übernehmen. Von Ihrer Spende werden bei durch die Eltern nachgewiesener Bedürftigkeit (analog der Kriterien der Verfahrenskostenhilfe) die Mediationsstunden und falls notwendig die Reisekosten und die Unterbringung für die Mediatoren sowie ggf. Raummietungskosten bezahlt. Die Eltern müssen dabei immer einen Eigenbeitrag leisten – und sei er noch so gering – damit es zu ihrer Sache, zu ihrem Verfahren wird, für das sie die Verantwortung (wieder) übernehmen.
Eine Beteiligung an den Kosten wird losgelöst von jeglicher nationaler oder religiöser Zugehörigkeit gewährleistet und fördert damit nachhaltig den Völkerverständigungsgedanken. Die Mediationen finden dabei in Deutschland und weltweit statt.
Zwei Beispielrechnungen:
Kurzmediation: 3 x 4 Std. Mediation + 2 Std. Vorbereitung x 2 Mediatoren = 28 Std. x 100 € Honorar = 2.800 € + Auslagen = 2.800 € – 3.500 €
Lange Mediation: 5 x 5 Std. Mediation + 2 Std. Vorbereitung x 2 Mediatoren = 54 Std. x 100 € Honorar = 5.400 + Auslagen = 6.000 €
Verantwortliche Projektleiterin bei MiKK e.V.: Sybille Kiesewetter