Abstand

Informationen für Richter

Informationsbrief für Richter (HKÜ-Verfahren)

Sehr geehrte Frau Richterin,
sehr geehrter Herr Richter,

Sie sind mit einem Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) befasst. Dabei geht es um die Frage, ob das Kind in den Heimatstaat zurückkehren wird oder nicht. Das HKÜ stellt jedoch nicht auf die Frage ab, welche Regelung für das Wohl des Kindes am besten ist oder bei welchem Elternteil das Kind lieber leben möchte; Verfahrensgegenstand ist vielmehr die Frage der möglichen Rückführung des Kindes.

Wir möchten daher beide Eltern anregen, über die grundsätzliche Frage der Rückführung des Kindes miteinander zu verhandeln und bei dieser Gelegenheit zu klären, ob eine Vereinbarung getroffen werden kann, mit der gleichzeitig auch weitere das gemeinsame Kind betreffende Fragen geregelt werden können. Da Sie sich im Rahmen des als besonders beschleunigtes Verfahren ausgestalteten HKÜ-Verfahrens nur mit dem Antrag auf Rückführung, nicht aber mit den weiteren die Eltern und das Kind betreffenden Fragen befassen können, möchten wir auf die Möglichkeit der Eltern aufmerksam machen, parallel und in enger zeitlicher Abstimmung zum gerichtlichen HKÜ-Verfahren eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Empfehlung zur Mediation durch die Richterin/ den Richter ganz wesentlich zur Akzeptanz bei den streitenden Eltern führt und die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen gemeinsamen Regelung der Eltern maßgeblich erhöht.

Das eigentliche Mediationsverfahren wird von zwei Mediatoren im Rahmen einer Co-Mediation durchgeführt. Die Mediatorin und der Mediator haben unterschiedliche Grundberufe, einer davon juristisch und der andere psychosozial oder pädagogisch. Außerdem stammen sie aus den jeweiligen Herkunftsländern der betroffenen Elternteile und haben somit denselben kulturellen und sprachlichen Hintergrund. Die Mediatorinnen und Mediatoren in diesem Projekt sind nicht nur durch ihre Ausbildung und Erfahrung, sondern auch durch eine spezielle Weiterbildung auf die besondere Problematik der Entführungsverfahren vorbereitet. Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.

Während des Mediationsverfahrens können und sollen die Parteien nach wie vor ihre beratenden Anwälte in Anspruch nehmen.

Wie Sie möglicherweise wissen, ist Mediation ein Verfahren, in dem beide Eltern mit Unterstützung von zwei Mediatoren ihre das gemeinsame Kind betreffenden Konflikte selbständig lösen. Die Mediatoren schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang beider Eltern miteinander. Den Mediatoren stehen dabei keine Entscheidungskompetenzen zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien zu unterstützen, eigenständig eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Dabei geht es thematisch neben der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes um die Aufrechterhaltung des Kontaktes des Kindes zu beiden Eltern, Umgangsregelungen, Vereinbarungen zu der Versorgung des Kindes, zur schulischen Entwicklung, zur bikulturellen Erziehung, notwendige Regelungen zur finanziellen Versorgung etc.

Die Bereitschaft beider Eltern zu einem Mediationsverfahren bedeutet kein Einverständnis des zurückgelassenen Elternteils mit der erfolgten Entführung – dies wird auch in der Eingangsvereinbarung, die beide Elternteile unterzeichnen, ausdrücklich thematisiert.

Die Kosten des Mediationsverfahrens, einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten der Parteien und Mediatoren, werden von den Eltern übernommen.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es wichtig, die telefonische und sonstige Erreichbarkeit der beratenden Rechtsanwälte sicherzustellen, damit beide Eltern Gelegenheit haben, sich während des laufenden Mediationsverfahrens jederzeit beraten zu lassen.

Es wird angestrebt, die Ergebnisse der Mediation verbindlich vor dem Gericht zu protokollieren; anschließend kann im Einzelfall noch eine entsprechende Absicherung im anderen Land erforderlich werden.

Im Interesse des Kindes sollte versucht werden, seitens beider Eltern eine autonome Regelung der das Kind betreffenden Fragen zu unterstützen.

Wir sind uns sicher, dass eine Information der Eltern durch Sie als Richter über die Möglichkeit, eine Mediation in Anspruch nehmen zu können, hilft, den Konflikt nachhaltig zu befrieden und eine zukunftsorientierte Lösung für alle Familienmitglieder zu finden.

Sollten Sie bzw. die Eltern Fragen zum Mediationsverfahren haben, so können sie sich gern wenden an:

MiKK e.V.
Fasanenstr. 12, 10623 Berlin,
Tel.: +49 (0)30/74 78 78 79, Fax: +49 (0)30/214 17 57,
info<at>mikk-ev.de, www.mikk-ev.de

deutsch englisch fronzoesisch polnisch

Sie befinden sich hier:

verbaende BAFM Bundesveband Mediation Verlag für Standesamtswesen Wolfgang Metzner Verlag die schöne datenbank - Harald Eggers