Informationen für Rechtsanwälte
Informationsbrief für Rechtsanwälte im HKÜ-Verfahren
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in einem Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) sind Sie für einen der Elternteile bevollmächtigt. Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob das Kind in den Heimatstaat zurückkehren wird oder nicht. Dabei stellt das HKÜ nicht auf die Frage ab, welche Regelung für das Wohl des Kindes besser ist oder bei welchem Elternteil das Kind lieber leben möchte; Verfahrensgegenstand ist vielmehr die Frage der möglichen Rückführung des Kindes.
Wir möchten beide Eltern anregen, über die grundsätzliche Frage der Rückführung des Kindes miteinander zu verhandeln und bei dieser Gelegenheit zu klären, ob eine Vereinbarung getroffen werden kann, mit der auch weitere das gemeinsame Kind betreffende Fragen geregelt werden können.
Da sich das Gericht im Rahmen des als besonders beschleunigtes Verfahren ausgestalteten HKÜ-Verfahrens sich nur mit dem Antrag auf Rückführung, nicht aber mit den weiteren die Eltern und das Kind betreffenden Fragen befassen kann, möchten wir auf die Möglichkeit aufmerksam machen, parallel zu dem gerichtlichen HKÜ-Verfahren eine Mediation in Anspruch zu nehmen.
Das eigentliche Mediationsverfahren wird von zwei Mediatoren im Rahmen einer Co-Mediation durchgeführt. Die Mediatorin und der Mediator haben unterschiedliche Grundberufe, einer davon juristisch und der andere psychosozial oder pädagogisch. Außerdem stammen sie aus den jeweiligen Herkunftsländern der betroffenen Elternteile und haben somit denselben kulturellen und sprachlichen Hintergrund. Die Mediatorinnen und Mediatoren in diesem Projekt sind nicht nur durch ihre Ausbildung und Erfahrung, sondern auch durch eine spezielle Weiterbildung auf die besondere Problematik der Entführungsverfahren vorbereitet. Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
Während des Mediationsverfahrens kann und soll Ihre Partei Sie nach wie vor als beratender Anwalt in Anspruch nehmen.
Wie Sie möglicherweise wissen, ist Mediation ein Verfahren, in dem beide Eltern mit Unterstützung von zwei Mediatoren ihre das gemeinsame Kind betreffenden Konflikte selbständig lösen. Die Mediatoren schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Eltern miteinander. Den Mediatoren stehen keine Entscheidungskompetenzen zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Dabei geht es thematisch neben der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes um die Aufrechterhaltung des Kontaktes des Kindes zu beiden Eltern, Umgangsregelungen, Vereinbarungen zu der Versorgung des Kindes, zur schulischen Entwicklung, zur bikulturellen Erziehung, notwendige Regelungen zur finanziellen Versorgung etc.
Die Bereitschaft beider Eltern zu einem Mediationsverfahren bedeutet kein Einverständnis des zurückgelassenen Elternteils mit der erfolgten Entführung – dies wird auch in der Eingangsvereinbarung, die beide Elternteile unterzeichnen, ausdrücklich thematisiert.
Die Kosten des Mediationsverfahrens, einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten der Parteien und Mediatoren, werden von den Eltern übernommen.
Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es wichtig, die telefonische und sonstige Erreichbarkeit der beratenden Rechtsanwälte sicherzustellen, damit beide Eltern Gelegenheit haben, sich während des laufenden Mediationsverfahrens jederzeit beraten zu lassen.
Die Ergebnisse der Mediation können verbindlich vor dem Gericht protokolliert werden; anschließend kann im Einzelfall noch eine entsprechende Absicherung im anderen Land erforderlich werden.
Im Interesse des Kindes Ihrer Mandantschaft sollte versucht werden, seitens beider Eltern eine autonome Regelung der das Kind betreffenden Fragen zu unterstützen.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie Ihre Partei bei der Teilnahme an einem Mediationsverfahren unterstützen würden.
Sollten Sie noch Fragen zum Mediationsverfahren haben, so können sie sich gerne wenden an:
MiKK e.V.
Fasanenstr. 12, 10623 Berlin,
Tel.: +49 (0)30/74 78 78 79, Fax: +49 (0)30/214 17 57,
info<at>mikk-ev.de, www.mikk-ev.de