Informationen für Eltern
Informationsbrief für Eltern
Sehr geehrte Eltern,
Sie sind Verfahrensbeteiligte an einem Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) oder eines Verfahrens nach der Brüssel IIa-Verordnung. Dabei geht es um die Frage, ob Ihr gemeinsames Kind in den Heimatstaat zurückkehren wird oder nicht. Das HKÜ beschäftigt sich jedoch nicht mit der Frage, welche Regelung für das Wohl Ihres Kindes am besten ist oder bei welchem Elternteil das Kind lieber leben möchte; Verfahrensgegenstand ist vielmehr die Frage der möglichen Rückführung Ihres Kindes.
Wir möchten Sie als Eltern daher anregen und ermutigen, über die grundsätzliche Frage der Rückführung des Kindes direkt miteinander zu verhandeln und bei dieser Gelegenheit ebenfalls zu klären, ob eine Vereinbarung getroffen werden kann, mit der gleichzeitig auch weitere Ihr gemeinsames Kind betreffende Fragen geregelt werden können. Da sich das Gericht im Rahmen des als besonders beschleunigtes Verfahren ausgestalteten HKÜ-Verfahrens nur mit dem Antrag auf Rückführung, nicht aber mit den weiteren Sie und Ihre Zukunft betreffenden Fragen befassen kann, möchten wir auf die Möglichkeit aufmerksam machen, parallel zum gerichtlichen HKÜ-Verfahren eine Mediation in Anspruch zu nehmen.
Das eigentliche Mediationsverfahren wird von zwei Mediatoren im Rahmen einer Co-Mediation durchgeführt. Die Mediatorin und der Mediator haben unterschiedliche Grundberufe, einer davon juristisch und der andere psychosozial oder pädagogisch. Außerdem stammen sie aus den jeweiligen Herkunftsländern der betroffenen Elternteile und haben somit denselben kulturellen und sprachlichen Hintergrund. Die Mediatorinnen und Mediatoren in diesem Projekt sind nicht nur durch ihre Ausbildung und Erfahrung, sondern auch durch eine spezielle Weiterbildung auf die besondere Problematik der Entführungsverfahren vorbereitet. Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
Während des Mediationsverfahrens können und sollen Sie nach wie vor Ihre beratenden Anwälte in Anspruch nehmen.
Wie Sie möglicherweise wissen, ist Mediation ein Verfahren, in dem beide Elternteile mit Unterstützung von zwei Mediatoren ihre das gemeinsame Kind betreffenden Konflikte selbständig lösen. Die Mediatoren schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Eltern miteinander. Den Mediatoren stehen dabei keine Entscheidungskompetenzen zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien zu unterstützen, eigenständig eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Dabei kann es thematisch neben der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes um die Aufrechterhaltung des Kontaktes des Kindes zu beiden Eltern, Umgangsregelungen, Vereinbarungen zur Versorgung des Kindes, zur schulischen Entwicklung, zur bikulturellen Erziehung, notwendige Regelungen zur finanziellen Versorgung etc. gehen. Sie beide entscheiden dabei, welche Themen Sie gemeinsam besprechen möchten.
Die Bereitschaft beider Eltern zu einem Mediationsverfahren bedeutet kein Einverständnis des zurückgelassenen Elternteils mit der erfolgten Entführung – dies wird auch in der Eingangsvereinbarung, die Sie beide unterzeichnen würden, ausdrücklich thematisiert.
Die Kosten des Mediationsverfahrens, einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten der Parteien und Mediatoren, werden von den Eltern übernommen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein solches Mediationsverfahren i.d.R. erheblich unter den Kosten für ein Gerichtsverfahren liegen und Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Regelung für alle relevanten Themen erarbeiten können, so dass weitere Gerichtsverfahren entbehrlich würden. Bei allen Fragen rund um die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten bitten wir Sie, sich an uns zu wenden.
Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es wichtig, die telefonische und sonstige Erreichbarkeit der beratenden Rechtsanwälte sicherzustellen, damit Sie beide die Gelegenheit haben, sich während des laufenden Mediationsverfahrens jederzeit beraten zu lassen.
Es wird angestrebt, die Ergebnisse der Mediation verbindlich vor dem Gericht zu protokollieren; anschließend kann im Einzelfall noch eine entsprechende Absicherung im anderen Land erforderlich werden.
Im Interesse Ihres Kindes möchten wir Sie einladen, sich über die Möglichkeiten und Grenzen von Mediation kostenfrei und unverbindlich zu informieren. Die vielfältigen Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Eltern, die eine Mediation in Anspruch genommen haben, langfristig konfliktfreier miteinander umgehen, ihre Bedürfnisse und Interessen sowie die des anderen Elternteils klar im Blick haben und in dem Bewusstsein leben, respektvoll gemeinsam die sie und ihre Kinder betreffenden Fragen besprochen und gelöst zu haben und somit nachhaltig im Interesse und zum Wohl ihrer Kinder zu handeln.
Sollten Sie Fragen zum Mediationsverfahren haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht an:
MiKK e.V.
Fasanenstr. 12, 10623 Berlin,
Tel.: +49 (0)30/74 78 78 79, Fax: +49 (0)30/214 17 57,
info<at>mikk-ev.de, www.mikk-ev.de